AGB Sommer
Der gemeinnützige Verein Freizeit Para-Special-Outdoorsports, in der Nachfolge kurz Verein genannt, tritt als Veranstalter einzelner Urlaubs-, Sport- und Freizeitaktivitäten auf.
§ 1 Allgemeines
Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Teilnehmer (Vertragspartner) und zwischen dem Verein als Veranstalter einzelner Urlaubs-, Sport- und Freizeitaktivitäten.
Diese AGB´s gelten ausschließlich für die Veranstaltungen, wo der Verein als Veranstalter auftritt. Also für alle Programmpunkte, die der Verein selbständig und ohne andere Leistungserbringer durchführt und deswegen nicht als Vermittler auftritt. Bei allen Veranstaltungen, wo der Verein Vermittler von Urlaubs-, Sport- und Freizeitleistungen ist und mit anderen Leistungserbringern zusammenarbeitet, gelten die „AGB´s Freizeit Para-Special-Outdoorsports Vermittler – Sommer“. Durch den Vertragsabschluss erklären Sie sich bereit, für alle Vertragspflichten sowohl für sich als auch für die von Ihnen angemeldeten Teilnehmer einzustehen. Der Vertrag kommt erst durch die Unterzeichnung dieser AGB´s zustande.
Sollte eine Bestimmung der AGB´s unwirksam sein oder werden, oder die Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der wirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.
Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB´s bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmungen, deren einverständliche Aufhebung oder den Verzicht auf diese.
Diese Teilnahmebedingungen und Hinweise gelten für den Verein als Urlaubs-, Sport- und Freizeitaktivitätenveranstalter.
§ 2 Vertrag
Nach der Buchung, die schriftlich oder mündlich gegenüber dem Verein vorgenommen werden kann, bietet der Verein den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages über solche Freizeitleistungen, die der Verein selbständig ohne Leistungserbringer durchführt, an. Der Vertrag kommt erst zustande, nachdem der Verein dem Vertragspartner eine Annahmeerklärung in Form einer Rechnung gesendet hat und der Vertragspartner die Rechnung und die AGB´s des Vereins daraufhin unterschrieben hat. Mit der Unterschrift erkennt der Vertragspartner an, die AGB´s des Vereins gelesen, verstanden und als Vertragsinhalt akzeptiert zu haben.
Der Verein behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen nach einer Prüfung ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen.
Die genauen Leistungen sind der jeweiligen Detailinformation zu entnehmen. Der Verein behält sich kurzfristige Programmänderungen vor, der Vertragspartner nimmt dies ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis.
§ 3 Haftung
Der Verein versucht die angebotenen Veranstaltungen so sicher wie möglich zu gestalten. Der Verein übernimmt für Unfälle und Zufälle keine wie auch immer geartete Haftung.
Haftungsausschluss
Durch meine Unterschrift erkläre ich (Vertragspartner) mich hiermit bereit, den Verein sowie die Betreuer in jeder Hinsicht völlig schad- und klaglos zu halten und stelle den Verein von sämtlichen Haftungsansprüchen frei. Eingeschlossen sind hierin sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie übergesetzliche Ansprüche, die ich (Teilnehmer oder Vormund) oder meine Erben oder sonstige Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Weiter stelle ich den Verein, Betreuer und Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in Folge einer Teilnahme am Sommerprogramm erleiden. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme generell und an den Aktivsportarten Gefahren in sich birgt und das Risiko sich ernsthafter Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Mit meiner Unterschrift auf diesen AGB´s erkläre ich abschließend, dass ich diese Verzichts-, Freistellungs- und Verpflichtungserklärung sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen und verstanden habe und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden bin.
Der Verein haftet im Rahmen dieses Vertrages auch nicht für die Folgen höherer Gewalt.
Mit meiner Unterschrift auf diesen AGB´s bestätige ich, dass ich den Haftungsausschluss verstanden habe und ausdrücklich damit einverstanden bin, dass ich (bzw. mein Kind / Mündel) bei den gebuchten Aktivitäten zu oben genannten Bedingungen teilnehme.
§ 4 Informationspflicht
Der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vormund ist dazu verpflichtet, ausreichend, umfassend, vollständig und rechtzeitig über die Behinderung aufzuklären und darüber hinaus alles Wichtige niederzuschreiben. Wir benötigen diese Informationen, um die Programme so sicher wie möglich durchführen zu können. Bei Gruppenbuchungen ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, sich über die jeweils individuellen Zustände der bei ihm buchenden Teilnehmer ausreichend, umfassend und vollständig zu informieren und dem Verein diese Informationen rechtzeitig, spätestens bei Anreise, auszuhändigen.
§ 5 gesundheitliche Risiken
Als Teilnehmer/Vertragspartner sind Sie dazu verpflichtet, sich bei Ihrem Arzt über Ihre individuellen, Ihrem persönlichen Gesundheitszustand entsprechenden, Risiken zu informieren und bei Risiken und Bedenken jeglicher Art zu einem oder mehreren der gebuchten Aktivitäten, die entsprechenden Programmpunkte eigenverantwortlich auszulassen. Bei Risiken und Bedenken Ihrerseits oder Ihres Arztes müssen Sie uns ungefragt und rechtzeitig, spätestens jedoch bei Ihrer Anreise, darüber informieren. Das gleiche gilt für alle von Ihnen angemeldeten Teilnehmern. Bei unmündigen und minderjährigen Teilnehmern sind die gesetzlichen Vertreter dazu verpflichtet, oben genannte Punkte zu erfüllen.
§ 6 unmündige oder minderjährige Teilnehmer
Bei unmündigen / minderjährigen Teilnehmern ist der gesetzliche Vertreter des Teilnehmers der Vertragspartner. Der gesetzliche Vertreter ist dazu verpflichtet, jeden einzelnen Punkt dieser AGB´s zu erfüllen sowie rechtsverbindlich für sein Mündel durch seine Unterschrift am Ende der AGB´s zu akzeptieren.
§ 7 Anmeldung von Gruppen oder von mehr als einer Person
Bei Anmeldung von Gruppen oder von mehr als einer Person ist der Vertragspartner des Vereins die buchende Organisation bzw. bei Privatpersonen die buchende Person. Mit Vertragsabschluss durch Ihre Unterschrift auf unserer Rechnung und auf unseren AGB´s verpflichten Sie sich dazu, sich die rechtsverbindliche Einverständniserklärung von allen Personen (Teilnehmer/Betreuer/etc.) zu allen gebuchten Leistungen bei deren Buchung bei ihnen einzuholen. Sie verpflichten sich dazu, mit diesen bzw. dem gesetzlichen Vormund unsere AGB´s Punkt für Punkt, insbesondere den § 3 „Haftung“ und den § 4 „gesundheitliche Risiken“, durchzugehen, sicherzustellen, dass die AGB´s im Einzelnen verstanden und als Vertragsbestandteil akzeptiert wurden. Nur dann dürfen Sie uns die Person als Teilnehmer nennen. Im Falle der Nichtakzeptanz der AGB´s dürfen Sie uns die Person nicht als Teilnehmer nennen. Der Verein übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für diesbezügliche Versäumnisse des Vertragspartners.
§ 8 Versicherung
Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, eine angemessene Versicherung für Unfälle und Zufälle aller Art, die vor, während oder nach der Teilnahme auftreten können, abzuschließen und verpflichtet sich gleichzeitig, den Verein diesbezüglich vollkommen klag- und schadlos zu halten. Der Verein kann nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die aus einer fehlenden oder mangelhaften Versicherung resultieren.
§ 9 Zahlung
Bei allen Sport- und Freizeitaktivitäten, die vom Verein veranstaltet werden, ist eine Anzahlung bei Anmeldung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der ersten gebuchten Leistung fällig. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Verein berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß § 10 Stornobedingungen zu belasten.
§ 10 Stornobedingungen
Löst der Vertragspartner das Vertragsverhältnis vorzeitig, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, folgende Gebühren an den Verein zu bezahlen: Bei Stornierung bis 5 Monate vor Urlaubsbeginn sind 20 % der Kursgebühr fällig. Bei Stornierung zwischen 5 Monate bis 3 Monate vor Kursbeginn sind 30 % der Kursgebühr fällig. Bei Stornierung zwischen 3 Monate bis 1 Monat vor Kursbeginn sind 60 % der Kursgebühr fällig. Bei Stornierung zwischen 1 Monat bis 1 Woche vor Kursbeginn sind 80 % der Kursgebühr fällig. Bei Stornierung ab der letzten Woche vor Kursbeginn sind 100 % der Kursgebühr fällig.
Stornierung aufgrund von Covid-19 Maßnahmen und Einschränkungen: 50% der sonst üblichen Stornokosten
Der Verein empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 11 Rücktritt
Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen nicht bis 4 Wochen vor Urlaubsbeginn vorhanden sein, ist der Verein berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten.
Kann aufgrund der Betreuungs- und Pflegesituation des Teilnehmers keine passende Betreuung angeboten werden, so ist der Verein berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten.
Kann die gebuchte Leistung aus sonstigen wichtigen Gründen (z. B. Ausfall des betreuenden Mitarbeiters, Konkurs der Unterkunft, Bedenken bezüglich der Sicherheit des Teilnehmers, Bedenken bezüglich der ausreichenden pflegerischen Betreuung des Teilnehmers, mangelhafte oder fehlerhafte Angaben im Teilnehmer-Info-Formular, etc.) vom Verein nicht durchgeführt werden, ist der Verein dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle eines Rücktritts, ist der Verein verpflichtet, sämtlich geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. Durch den Rücktritt entstehende Kosten können dem Verein nicht angelastet werden. Der Vertragspartner nimmt dies ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis.
Sollte es dem Verein aufgrund von höherer Gewalt und Wettereinflüssen nicht möglich sein, alle oder einzelne Programmpunkte durchzuführen, ist der Verein dazu berechtigt ein anderes Programm durchzuführen. Wenn das nicht möglich ist, ist der Verein dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Durch die Programmänderung oder den Rücktritt entstehende Kosten können dem Verein nicht angelastet werden. Der Vertragspartner nimmt dies ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis.
§ 12 Feriencamps mit 24h Betreuung
Manchmal sind unserer Betreuung Grenzen gesetzt. Wir behalten uns das Recht vor, die Möglichkeit zur Anmeldung gesondert und einzeln nach Eingang des Teilnehmer-Info-Formulars zu prüfen. Wir können unter anderem keine Personen 24 Stunden betreuen, die Epilepsie haben, die auf Beatmung und Sondenernährung angewiesen sind, die Nachtwache und Umlagerung benötigen, mit nächtlichen Weglauftendenzen, die nicht ausreichend kommunizieren können, die für den Transport in einem Fahrzeug in ihrem Rollstuhl sitzen müssen, etc.
§ 13 Schlussbestimmungen
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Verein und dem Vertragspartner richtet sich nach österreichischen Recht. Als Gerichtsstand wird Schladming vereinbart.
Der gemeinnützige Verein Freizeit Para-Special-Outdoorsports, in der Nachfolge kurz Verein genannt, tritt als Vermittler einzelner Urlaubs-, Sport- und Freizeitaktivitäten auf.
§ 1 Allgemeines
Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Teilnehmer (Vertragspartner) und zwischen dem Verein als Vermittler der Urlaubs-, Sport- und Freizeitaktivitäten.
Davon getrennt wird bei Vertragsabschluss ein Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Leistungserbringern und nicht mit dem Verein entstehen.
Die AGB´s der in § 12 aufgeführten jeweiligen Leistungserbringer werden von Ihnen durch die Unterzeichnung dieser AGB´s bei Vertragsabschluss ausdrücklich anerkannt. Durch den Vertragsabschluss erklären Sie sich bereit, für alle Vertragspflichten sowohl für sich als auch für die von Ihnen angemeldeten Teilnehmer einzustehen. Der Vertrag kommt erst durch die Unterzeichnung dieser AGB´s zustande.
Sollte eine Bestimmung der AGB´s unwirksam sein oder werden, oder die Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der wirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.
Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB´s bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmungen, deren einverständliche Aufhebung oder den Verzicht auf diese.
Diese Teilnahmebedingungen und Hinweise gelten für den Verein als Urlaubs-, Sport- und Freizeitaktivitätenvermittler.
§ 2 Vertrag
Nach der Buchung, die schriftlich oder mündlich gegenüber dem Verein vorgenommen werden kann, bietet der Verein den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über die Vermittlung einer fremden Freizeitleistung an. Der Vertrag kommt erst zustande, nachdem der Verein dem Vertragspartner eine Annahmeerklärung in Form einer Rechnung gesendet hat und der Vertragspartner die Rechnung und die AGB´s des Vereins daraufhin unterschrieben hat. Mit der Unterschrift erkennt der Vertragspartner an, die AGB´s des Vereins gelesen, verstanden und als Vertragsinhalt akzeptiert zu haben. Weiter nimmt der Vertragspartner heute schon ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis, dass bei einer Vermittlung die AGB´s des jeweiligen Leistungserbringers gelten und verpflichtet sich heute schon, sich in Kenntnis deren AGB´s zu setzen.
Die genauen Leistungen sind der jeweiligen Detailinformation zu entnehmen. Der Verein behält sich kurzfristige Programmänderungen vor, der Vertragspartner nimmt dies ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis.
§ 3 Haftung
Angaben über vermittelte Leistungen beruhen ausschließlich auf Angaben der verantwortlichen Leistungserbringer uns gegenüber.
Die vertragliche Pflicht des Vereins ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Freizeitleistungen. Die ordnungsgemäße Erbringung der gebuchten Freizeitleistungen stellt daher keine wie auch immer geartete Pflicht des Vereins dar.
Im Rahmen der vermittelten Freizeitleistungen übernimmt der Verein keine wie auch immer geartete Haftung für den jeweiligen Leistungserbringer, sondern haftet er lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Freizeitleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des jeweiligen Leistungserbringers an den Vertragspartner.
Die Haftung des Vereins gegenüber dem Vertragspartner für die Richtigkeit der gemachten Angaben der Leistungserbringer ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern der Verein diese Daten nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt.
Der Verein haftet im Rahmen dieses Vertrages auch nicht für die Folgen höherer Gewalt.
Haftungsausschluss
Haftungsausschluss für vermittelte Leistungen wie z. B. Raften, Tauchen, Reiten, Kutschenfahren, Hochseilgarten, Sommerrodeln, Klettern, Klettersteige und andere.
Durch meine Unterschrift erkläre ich (Vertragspartner) mich hiermit bereit, den Verein (Vermittler), den jeweiligen Leistungserbringer (Veranstalter) sowie die Betreuer in jeder Hinsicht völlig schad- und klaglos zu halten und stelle den Verein und Leistungserbringer von sämtlichen Haftungsansprüchen frei. Eingeschlossen sind hierin sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie übergesetzliche Ansprüche, die ich (Teilnehmer oder Vormund) oder meine Erben oder sonstige Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Weiter stelle ich den Verein, Leistungserbringer, Betreuer und Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in Folge einer Teilnahme am Sommerprogramm erleiden. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme generell und an den Aktivsportarten Gefahren in sich birgt und das Risiko sich ernsthafter Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Mit meiner Unterschrift auf diesen AGB´s erkläre ich abschließend, dass ich diese Verzichts-, Freistellungs- und Verpflichtungserklärung sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen und verstanden habe und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden bin.
Der Verein haftet im Rahmen dieses Vertrages auch nicht für die Folgen höherer Gewalt.
Mit meiner Unterschrift auf diesen AGB´s bestätige ich, dass ich den Haftungsausschluss verstanden habe und ausdrücklich damit einverstanden bin, dass ich (bzw. mein Kind / Mündel) bei den gebuchten Aktivitäten zu oben genannten Bedingungen teilnehme.
§ 4 Informationspflicht
Der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vormund ist dazu verpflichtet, ausreichend, umfassend, vollständig und rechtzeitig über die Behinderung aufzuklären und darüber hinaus alles Wichtige niederzuschreiben. Wir benötigen diese Informationen, um die Programme so sicher wie möglich durchführen zu können. Bei Gruppenbuchungen ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, sich über die jeweils individuellen Zustände der bei ihm buchenden Teilnehmer ausreichend, umfassend und vollständig zu informieren und dem Verein diese Informationen rechtzeitig, spätestens bei Anreise, auszuhändigen.
§ 5 gesundheitliche Risiken
Als Teilnehmer/Vertragspartner sind Sie dazu verpflichtet, sich bei Ihrem Arzt über Ihre individuellen, Ihrem persönlichen Gesundheitszustand entsprechenden, Risiken zu informieren und bei Risiken und Bedenken jeglicher Art zu einem oder mehreren der gebuchten Aktivitäten, die entsprechenden Programmpunkte eigenverantwortlich auszulassen. Bei Risiken und Bedenken Ihrerseits oder Ihres Arztes müssen Sie uns ungefragt und rechtzeitig, spätestens jedoch bei Ihrer Anreise, darüber informieren. Das gleiche gilt für alle von Ihnen angemeldeten Teilnehmern. Bei unmündigen und minderjährigen Teilnehmern sind die gesetzlichen Vertreter dazu verpflichtet, oben genannte Punkte zu erfüllen.
§ 6 unmündige oder minderjährige Teilnehmer
Bei unmündigen / minderjährigen Teilnehmern ist der gesetzliche Vertreter des Teilnehmers der Vertragspartner. Der gesetzliche Vertreter ist dazu verpflichtet, jeden einzelnen Punkt dieser AGB´s zu erfüllen sowie rechtsverbindlich für sein Mündel durch seine Unterschrift am Ende der AGB´s zu akzeptieren.
§ 7 Anmeldung von Gruppen oder von mehr als einer Person:
Bei Anmeldung von Gruppen oder von mehr als einer Person ist der Vertragspartner des Vereins die buchende Organisation/Firma bzw. bei Privatpersonen die buchende Person. Mit Vertragsabschluss durch Ihre Unterschrift auf unserer Rechnung und auf unseren AGB´s verpflichten Sie sich dazu, sich die rechtsverbindliche Einverständniserklärung von allen Personen (Teilnehmer/Betreuer/etc.) zu allen gebuchten Leistungen bei deren Buchung bei Ihnen einzuholen. Sie verpflichten sich dazu, mit diesen bzw. dem gesetzlichen Vormund unsere AGB´s Punkt für Punkt, insbesondere den § 3 „Haftung“ und den § 4 „gesundheitliche Risiken“, durchzugehen, sicherzustellen, dass die AGB´s im Einzelnen verstanden und als Vertragsbestandteil akzeptiert wurden. Nur dann dürfen Sie uns die Person als Teilnehmer nennen. Im Falle der Nichtakzeptanz der AGB´s dürfen Sie uns die Person nicht als Teilnehmer nennen. Der Verein übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für diesbezügliche Versäumnisse des Vertragspartners.
§ 8 Versicherung
Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, eine angemessene Versicherung für Unfälle und Zufälle aller Art, die vor, während oder nach der Teilnahme auftreten können, abzuschließen und verpflichtet sich gleichzeitig, den Verein diesbezüglich vollkommen klag- und schadlos zu halten. Der Verein kann nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die aus einer fehlenden oder mangelhaften Versicherung resultieren.
§ 9 Zahlung
Bei allen Sport- und Freizeitaktivitäten, die vom Verein veranstaltet werden, ist eine Anzahlung bei Anmeldung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der ersten gebuchten Leistung fällig. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Verein berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß § 10 Stornobedingungen zu belasten.
§ 10 Stornobedingungen
Löst der Vertragspartner das Vertragsverhältnis vorzeitig, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, folgende Gebühren an den Verein zu bezahlen: Bei Stornierung bis 5 Monate vor Urlaubsbeginn sind 20 % der Kursgebühr fällig. Bei Stornierung zwischen 5 Monate bis 3 Monate vor Kursbeginn sind 30 % der Kursgebühr fällig. Bei Stornierung zwischen 3 Monate bis 1 Monat vor Kursbeginn sind 60 % der Kursgebühr fällig. Bei Stornierung zwischen 1 Monat bis 1 Woche vor Kursbeginn sind 80 % der Kursgebühr fällig. Bei Stornierung ab der letzten Woche vor Kursbeginn sind 100 % der Kursgebühr fällig.
Der Verein empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 11 Rücktritt
Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen nicht bis 4 Wochen vor Urlaubsbeginn vorhanden sein, ist der Verein berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten.
Kann aufgrund der Betreuungs- und Pflegesituation des Teilnehmers keine passende Betreuung angeboten werden, so ist der Verein berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten.
Kann die gebuchte Leistung aus sonstigen wichtigen Gründen (z. B. Ausfall des betreuenden Mitarbeiters, Konkurs der Unterkunft, Bedenken bezüglich der Sicherheit des Teilnehmers, Bedenken bezüglich der ausreichenden pflegerischen Betreuung des Teilnehmers, mangelhafte oder fehlerhafte Angaben im Teilnehmer-Info-Formular, etc.) vom Verein nicht durchgeführt werden, ist der Verein dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle eines Rücktritts, ist der Verein verpflichtet, sämtlich geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. Durch den Rücktritt entstehende Kosten können dem Verein nicht angelastet werden. Der Vertragspartner nimmt dies ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis.
Sollte es dem Verein aufgrund von höherer Gewalt und Wettereinflüssen nicht möglich sein, alle oder einzelne Programmpunkte durchzuführen, ist der Verein dazu berechtigt, ein anderes Programm durchzuführen. Wenn das nicht möglich ist, ist der Verein dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Durch die Programmänderung oder den Rücktritt entstehende Kosten können dem Verein nicht angelastet werden. Der Vertragspartner nimmt dies ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis.
§ 12 Leistungserbringer
Raften: Raftingunternehmen Auer Adventure: Reinhard Auer, r.t.g@gmx.at, +43 (0) 664 2566799 und Dachstein-Tauern-Adventure: Martin Seebacher, mseebacher@sbg.at, +43 (0) 676/6370970; Kajaktiv, Helmut Knauss, info@kajaktiv.at, +43 (0) 650/4214383 Tauchen: Tauchleh-rer Thomas Hackl: info@thomas-hack.at, +43 (0) 664/3527816; Reiten: Zechmannhof, stocker@zechmannhof.at, +43 (0) 3687/81476; Hochseilgarten & Sommerrodeln: Rittis-Lift Engelhardt GmbH & Co KG, info@rittisberg.at, +43 (0) 3687/81776; Schwimmbad: Erlebnisbad Schladming GmbH, info@erlebnisbad-schladming.at, +43 (0) 3687/23271; Bergbahnen: Dachstein-Gletscherbahn Ramsau, dachstein@planai.at, +43 (0) 3687/22042810 und Planai-Hochwurzen-Bahnen GmbH, office@planai.at, +43 (0) 3687/220420, Hauser Kaibling Seilbahn- und Lift-ges.m.b.H. & Co KG, office@hauser-kaibling.at, +43 (0) 3686/30300, Reiteralm Bergbahnen GmbH & Co. KG, info@reiteralm.at, +43 (0) 6454/73570; Therapiehund: Christa Haider, +43 (0) 664/4200030, christine.haider12@gmail.com; Elisabeth Taxacher, +43 (0) 664/5436176; Bergführer: Staatlich geprüfter Bergführer Andreas Fischbacher, fischi@sol.at, +43 (0) 664/1847262; Unterkunft: Es stehen verschiedene Unterkünfte zur Auswahl. Details zur Unterkunft werden dem Vertragspartner bei der Buchung bekannt gegeben.
Wir behalten uns das Recht vor, kurzfristig mit anderen Leistungserbringern zusammen zu arbeiten. Darüber werden wir Sie rechtzeitig informieren und den Kontakt des neuen Leistungserbringers bekanntgeben.
§ 13 Schlussbestimmungen
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Verein und den Vertragspartner richten sich nach österreichischen Recht. Als Gerichtsstand wird Schladming vereinbart.